Reform des Zivilschutzes: zwei Königliche Erlasse im Ministerrat gebilligt

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Die beiden neuen Königlichen Erlasse über die Ansiedlung der Einheiten des Zivilschutzes und die Verteilung der Aufträge zwischen Zivilschutz und Hilfeleistungszonen sind am 28. Juli 2017 im Ministerrat gebilligt worden. Die Reform des Zivilschutzes kann nun umgesetzt werden. Diese Königlichen Erlasse bestätigen die Organisation der Zivilen Sicherheit auf zwei komplementären Ebenen: die Hilfeleistungszonen für dringende lokale Aufträge und der Zivilschutz für spezialisierte nationale oder langfristige Aufträge.

Die Reform der Feuerwehrdienste von 2014 hat zur Schaffung von 34 Hilfeleistungszonen geführt. Diese Zonen können heute alle dringenden Aufträge, die ihnen in den Rechtsvorschriften zugewiesen sind, ausführen - allein oder mit Unterstützung anderer benachbarter Zonen. Der Zivilschutz wird ebenfalls seine Organisation anpassen, um ein spezialisierterer Hilfsdienst zu werden, mit Aufträgen, die diejenigen der Hilfeleistungszonen ergänzen.

Minister Jambon: "Nach Jahren der Ungewissheit bestätigt diese Reform den Mehrwert der Einsätze des Zivilschutzes innerhalb der Zivilen Sicherheit. Sie sichert die Haushaltsmittel für die Zukunft und zielt darauf ab, die Mittel zur Bekämpfung neuer Risiken, wie Terrorismus und Klimawandel, zu verstärken. Es handelt sich um eine logische Folge der Schaffung der Hilfeleis-tungszonen. Diese Entwicklung bringt Klarheit in die Landschaft der zivilen Sicherheit und wird uns ermöglichen, den Bürgern einen öffentlichen Hilfsdienst mit verbesserter Qualität zu bieten."

Ab dem 1. Januar 2019 werden bestimmte Hilfeleistungszonen, die bisher aufgrund der Standorte der Einheiten vom Zivilschutz verstärkt werden, wie die anderen Zonen die Verantwortung für die Sicherheit der Bürger auf lokaler Ebene übernehmen. Die Aufträge des Zivilschutzes werden sich auf spezialisierte Unterstützung und langfristige Aufträge konzentrieren.

Zivilschutz: spezialisierte Aufträge, aufgewertetes Personalstatut und zusammengelegte Einheiten

Im Anschluss an die Investitionen in den letzten Jahren werden die Unterstützungsaufträge des Zivilschutzes in drei Gruppen aufgeteilt:

  • CBRN (chemisch, bakteriologisch, radiologisch und nuklear): Bewältigung der komplexen Seveso-Zwischenfälle, Dekontamination, spezialisierte Bekämpfung von Verschmutzung,
  • Search and Rescue: B-FAST-Aufträge, Taucher, Retter bei Überschwemmungen, USAR (Urban Search and Rescue), Hundeführer und Suche nach vermissten Personen zur Unterstützung der Polizei,
  • Heavy Support und Crisis Management: schwere Löschmittel, Versorgung mit Wasser über lange Strecken, schwere Pumparbeiten, Bekämpfung von Überschwemmungen, Unterstützungsinfrastruktur für das Krisenmanagement auf provinzialer und föderaler Ebene.

Die Umsetzung der Reform wird auch die Organisation des Zivilschutzes verändern:

  • Anstatt der derzeit sechs Einheiten werden zwei Fachzentren operativ sein: Crisnée und Brasschaat.
  • Das Verwaltungs- und Besoldungsstatut des Personals wird aufgewertet werden, um es demjenigen der Feuerwehrleute anzupassen, wobei die Mobilität zwischen beiden Organisationen vereinfacht und die Arbeitszeit den Spezifitäten der Aufträge in zweiter Reihe angepasst wird.

Schlussendlich wird das Personal der geschlossenen Einheiten entweder nach Crisnée oder nach Brasschaat verlegt oder die Möglichkeit erhalten, bei der Feuerwehr oder einem anderen föderalen Dienst zu arbeiten.

Hilfeleistungszonen: maßgeschneiderter Übergang

Minister Jambon: "Ich kann die Hilfeleistungszonen beruhigen: Der Zivilschutz wird sie weiterhin unterstützen. Er wird sich auf die spezialisierten Unterstützungsaufträge konzentrieren, wenn die Mittel der Zonen unzureichend sind, um eine Katastrophe großen Ausmaßes zu bewältigen. Die durch diese Reform erreichte deutlichere Aufgabenverteilung wird es ermöglichen, dass diese beiden Hilfsdienste sich noch mehr den eigenen Zuständigkeitsbereichen widmen."

Zwecks Vorbereitung der betroffenen Standorte wird je eine aus Vertretern der föderalen und der lokalen Ebene zusammensetzte Taskforce eingerichtet, um Folgendes zu bewerkstelligen:

  • Begleitung des Übergangsprozesses, um maßgeschneiderte Lösungen auszuarbeiten,
  • Ausarbeitung der Modalitäten einer eventuellen Übertragung des Eigentums an Standorten, Gebäuden und Material,
  • Überwachung des garantierten Sicherheitsniveaus und einer garantieren Dienstleistung in Sachen Krankenwagen und/oder Feuerwehr,
  • Entwicklung angepasster Übergangsbestimmungen für alle Personalmitglieder, mit finanzieller Unterstützung in der Übergangsperiode.

Die Wahl der Einheiten von Crisnée und Brasschaat hat auch Folgen für zwei föderale Aufträge mit lokaler Auswirkung: die Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee und die Hilfeleistung im SHAPE (NATO). Diese Aufträge werden den Hilfeleistungszonen von West-Vlaanderen bzw. Hainaut-Centre übertragen, die auf ein hierfür ausgebildetes Personal des Zivilschutzes zählen können. Dieses Personal wird über eine spezifische Dotation des FÖD Inneres bezahlt. Die betreffenden Zonen werden über das zur Ausführung dieser Aufträge erforderliche Material des Zivilschutzes verfügen können.

Der Beschluss des Ministerrats kann hier eingesehen werden: http://www.presscenter.org/fr/home/pressreleases/cmr/89683.

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