Föderaler Befähigungsnachweis für Bewerber um eine Stelle als Feuerwehrmann (Personal im einfachen Dienst)

Feuerwehr
Ausbildung
Der erste Kompetenztest für Bewerber um eine Stelle als Feuerwehrmann wird in Kürze stattfinden. Diese Prüfungen sind eine Vorbedingung für jedes Anwerbungsverfahren in den Hilfeleistungszonen. Die Bewerber können die Prüfungen im Hinblick auf die Erlangung eines föderalen Befähigungsnachweises in gleich welchem der 11 Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit ablegen, unabhängig von der Zone, in der sie sich später bewerben.

Hintergrund

Das neue Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen (KE vom 19.04.2014) hat unter anderem die Einführung eines föderalen Befähigungsnachweises für Bewerber um die Stelle als Mitglied des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen zur Folge, der die Teilnahme an Prüfungen zur Anwerbung von Personal im einfachen Dienst (Feuerwehrmann) oder im höheren Dienst (Kapitän) ermöglicht.

Das KCCE freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die ersten Tests in Bezug auf diesen föderalen Befähigungsnachweis im Laufe der kommenden Monate in vier provinzialen Ausbildungszentren (Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau) durchgeführt werden, und zwar für Bewerber um eine Stelle als Feuerwehrmann (freiwilliges Personal und Berufspersonal im einfachen Dienst). Im Laufe des Jahres werden auch andere Ausbildungszentren diese Tests durchführen. Der föderale Befähigungsnachweis für Personal im höheren Dienst (Kapitän) wird derzeit ausgearbeitet; im September oder Oktober wird eine erste Prüfungsserie gestartet werden können.

Inhalt der Prüfungen

Die Bewerber müssen folgende Eignungsprüfungen in der angegebenen Reihenfolge bestehen:

  1. Kompetenztest, bei dem geprüft wird, ob der Bewerber über die Kompetenzen auf dem Niveau des sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichts verfügt,
  2. Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten, bei dem anhand einiger praktischer Aufgaben die technischen Grundkenntnisse und Kompetenzen des Bewerbers getestet werden,
  3. Prüfungen der körperlichen Eignung, wie in Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungs-zonen aufgeführt, die aus folgenden Teilen bestehen:

Teil 1 - Fitness-Testreihe
1. KLIMMZÜGE
2. KLETTERN
3. GLEICHGEWICHT
4. GEHOCKT GEHEN
5. LIEGESTÜTZ
6. PLANE SCHLEPPEN
7. FEUERWEHRSCHLAUCH SCHLEPPEN
8. FEUERWEHRSCHLAUCH EINZIEHEN
9. TREPPENSTEIGEN

Teil 2 - Leitertest

Teil 3 - Ausdauertest

Teil 4 - Besitz des Schwimmbrevets für mindestens hundert Meter

Für weitere Informationen über diese Prüfungen, siehe den Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und das Ministerielle Rundschreiben vom 26. März 2015 über den föderalen Befähigungs-nachweis für künftige Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen.

Die Eignungsprüfungen haben Ausschlusscharakter; ein Bewerber wird für geeignet oder ungeeignet erklärt.

Am Datum der Einschreibung zu erfüllende Bedingungen

Um an den Eignungsprüfungen für den Kader des Personals im einfachen Dienst teilnehmen zu können, erfüllen die Bewerber folgende Bedingungen:

  1. Belgier oder Bürger eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein,
  2. mindestens 18 Jahre alt sein,
  3. eine Führung aufweisen, die den Anforderungen der betreffenden Funktion entspricht. Der Bewerber legt einen Auszug aus dem Strafregister vor, der binnen einer Frist von drei Monaten vor dem äußersten Datum für die Einreichung der Bewerbungen ausgestellt worden ist,
  4. die zivilen und politischen Rechte besitzen,
  5. den Milizgesetzen genügen,
  6. Inhaber des Führerscheins B sein.

Um an den Prüfungen der körperlichen Eignung teilnehmen zu können, verfügen die Bewerber über ein ärztliches Attest. Mit diesem Attest, das frühestens drei Monate vor Beginn der Prüfungen ausgestellt werden darf, wird der Bewerber für tauglich erklärt, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen.

Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises

Bewerber, die alle Eignungsprüfungen bestehen, erhalten einen föderalen Befähigungsnach-weis, mit dem sie Zugang zu den Prüfungen für die Anwerbung des Personals im einfachen Dienst haben, die in den Hilfeleistungszonen entsprechend den vakanten Stellen organisiert werden. Diese Eignungsprüfungen sind zwar eine Vorbedingung für die Teilnahme an Anwerbungsverfahren, die Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises bietet jedoch keine Gewähr für die Einstellung als Mitglied des Personals im einfachen Dienst einer Hilfeleistungszone.

Der föderale Befähigungsnachweis wird binnen einem Monat nach Abschluss des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zugestellt.

Der föderale Befähigungsnachweis gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die nach Abschluss des Protokolls über alle Eignungs-prüfungen zwei Jahre gültig sind. Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist von zwei Jahren kann sich ein Bewerber, der die Gültigkeit seines föderalen Befähigungsnachweises für den Teil der Prüfungen der körperlichen Eignung verlängern möchte, für diese Prüfungen einschreiben.

Vorgesehene Kompetenztests

Feuerwehrschule Hennegau - Prüfungen auf Französisch

  • Beginn der Tests: 21.09.2015
  • Beginn der Einschreibungen: 18.05.2015, über http://formationpompiers.hainaut.be/
  • Einschreibeschluss: 19.07.2015 (oder wenn 1 600 Bewerber eingeschrieben sind)
  • Adresse: Route d’Ath 25-35, 7050 Jurbise
  • Weitere Infos: Sekretariat der Feuerwehrschule (065/32 58 05 oder 065/32 57 72)

Feuerwehrschule Lüttich - Prüfungen auf Französisch

  • Beginn der Tests: 08.09.2015
  • Beginn der Einschreibungen: 01.06.2015, im Sekretariat der Feuerwehrschule, ecofeu@provincedeliege.be
  • Einschreibeschluss: 15.07.2015 (oder wenn 1 500 Bewerber eingeschrieben sind)
  • Adresse: Rue Cockerill 101, 4100 Seraing
  • Weitere Infos: Sekretariat der Feuerwehrschule oder 04/237 35 64

Campus Vesta (Antwerpen) - Prüfungen auf Niederländisch

  • Beginn der Tests: 01.06.2015
  • Beginn der Einschreibungen: 01.05.2015, über http://www.campusvesta.be/. Pro Prüfungsperiode werden 24 Bewerber eingeschrieben; mehrere Prüfungsperioden sind vorgesehen.
  • Einschreibeschluss: 30.05.2015
  • Adresse: Oostmalsesteenweg 75, 2520 Ranst
  • Weitere Infos: Frau Kirsten Aerts, Ausbildungskoordinatorin Campus Vesta

PBO (Ostflandern) - Prüfungen auf Niederländisch

  • Beginn der Tests: 13.06.2015
  • Beginn der Einschreibungen: 01.05.2015, über http://www.pbo.be/. Pro Prüfungs-periode werden 100 Bewerber eingeschrieben; mehrere Prüfungsperioden sind vorgesehen.
  • Einschreibeschluss: 01.06.2015
  • Adresse: Sprendonkstraat 5, 9042 Mendonk (Gent)
  • Weitere Infos: Herr Geert Blancke, pädagogischer Koordinator PBO